Unternehmensbezeichnungen bei Kleingründungen

Kleingründungen

Für Kleingewerbetreibende (also nicht im Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende) ist in Paragraph 15b Gewerbeordnung (GewO) vom Gesetzgeber verbindlich geregelt worden, welche Angaben auf Geschäftsbriefbögen enthalten sein müssen. Nach diesen Bestimmungen müssen diese Gewerbetreibende auf allen versendeten Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, ihren Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen angeben. ...

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Selbstständigkeit im Nebenerwerb

Kleingründungen

Berufliche Selbstständigkeit ist in der bundesdeutschen Gesellschaft viel stärker verankert als bislang angenommen wurde. Nicht jede Existenzgründung muss jedoch mit großem Aufwand oder hohen Kosten verbunden sein, denn es gibt viele Möglichkeiten, klein anzufangen auch mit wenig Startkapital und ohne Mitarbeiter. Die Industrie- und Handelskammer gibt viele praktische Tipps zur Selbstständigkeit. Es ...

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