Kleinunternehmerregelung

Kleinunternehmerregelung

Das derzeit gültige Umsatzsteuerrecht sieht ein besonderes Wahlrecht für diejenigen Kleinunternehmer vor, die ein Geschäft neu eröffnen wollen. Wenn der Selbstständige diese Kleinunternehmerregelung für die Umsatzsteuer in Anspruch nimmt, wird diese nicht erhoben, wenn der voraussichtliche Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro ...

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